In einer hitzigen Debatte hat der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des EU-Parlaments die Schaffung paneuropäischer Wahlkandidatenlisten nach dem Brexit etwas vorangebracht.
Während für einige MEPs solche Listen seit 20 Jahren ein Traum sind, geben sich die Nationalregierungen eher skeptisch. Man fürchte, es könnten „unterschiedliche Klassen“ von MEPs entstehen. Mit dem neuen französischen Präsidenten Emmanuel Macron und seinen Plänen für eine Wiederbelebung der europäischen Demokratie gewinnt die Idee aber wieder an Zuspruch
Frankreich will mit der Unterstützung Griechenlands, Italiens und Spaniens eine zweistufige Demokratie-Reform der EU vollbringen. Im ersten Schritt sollen nach dem Brexit 50 freigewordene Plätze im Europäischen Parlament mit europaweit antretenden Kandidaten besetzt werden. Somit hätten die EU-Bürger die Möglichkeit, einen nationalen und einen paneuropäischen Kandidaten zu wählen.
„Mit dem Brexit ergibt sich eine historisch einmalige Gelegenheit dafür,” erklärte Guy Verhofstadt. Der ALDE-Fraktionsvorsitzende erinnerte auch daran, dass der Vorschlag für europaweite Listen bereits Teil der Wahlreformen des Parlaments aus dem Jahr 2015 war. Damals hätten sich allerdings die Nationalregierungen quergestellt – vor allem, weil die Sitze der neuen paneuropäischen Kandidaten von den bestehenden, den einzelnen Ländern zugeteilten MEP-Sitzen hätten abgezweigt werden müssen. Da mit dem Brexit 73 Plätze frei werden, ist die Situation nun eine andere, so Verhofstadt.
Einige Europarlamentarierer weisen jedoch auch darauf hin, dass für solche Listen eine Reform der derzeitigen europäischen Wahlgesetze nötig ist. Während sich Sozialdemokraten, Liberale und Grüne im Parlament auf einen Kampf mit den EU-Ländern einstellen, verwies die polnische Konservative Danuta Hübner beispielsweise auf solche Reformen.
Hübner arbeitet gemeinsam mit dem portugiesischen Abgeordneten Pedro Silva Pereira (S&D) an einem Bericht über die zukünftige Zusammensetzung des Europaparlaments. „Der Fakt, dass ein Mitgliedsland austritt, schränkt die rechtlichen und politischen Sicherheiten des gesamten Wahlprozesses ein,“ so Hübner. Sie erinnerte auch daran, dass der Brexit möglicherweise im März 2019 nicht vollständig abgeschlossen oder auch noch komplett abgewendet werden könnte.
Warten auf den Brexit
Einige MEPs argumentieren, es sei rechtlich am sichersten, nach dem Brexit die Gesamtzahl der Parlamentarier beizubehalten. Eine andere Möglichkeit wäre es, 51 der 73 britischen Sitze wegfallen zu lassen und somit das Parlament von 751 auf 700 Sitze zu schrumpfen. Die weggefallenen Sitze könnten dann für zukünftige Erweiterungen „aufbewahrt“ werden – oder eben doch mit den erhofften paneuropäischen Kandidaten besetzt werden.
Die übrigen britischen Sitze würden unter den verbleibenden 27 EU-Staaten aufgeteilt, um das Prinzip der „degressiven Proportionalität“ beizubehalten und sicherzustellen, dass kein Land Sitze verliert. Somit würde die europaweite Komponente der Wahlen gestärkt und gleichzeitig die nationale Repräsentation beibehalten.
Eine Reform der Wahlgesetze oder der Zusammensetzung des Parlaments bedarf jedoch der einstimmigen Zustimmung des Europäischen Rates. „Hier muss das Parlament Druck machen. Es geht ja schließlich um die Verhältnisse im Parlament,“ fordert Verhofstadt. Das Parlament könnte den Vorschlag für paneuropäische Wahllisten diesen Dezember oder im Januar 2018 verabschieden, glaubt er.